Forschungsbericht für BMAS: Plattformökonomie – eine Literaturauswertung
Ausgehend von den USA hat sich die Organisation von Arbeit über Internetplattformen mittlerweile auch in Deutschland etabliert. Diese Form der Erwerbstätigkeit wirft die Frage nach dem Eingreifen des arbeitsrechtlichen Schutzregimes auf, deren Beantwortung – auf individual- wie kollektivrechtlicher Ebene – insbesondere mit der rechtlichen Einordnung der Beschäftigungsverhältnisse zusammenhängt. Ähnlich gestaltet sich die Situation im Sozialrecht, wo zahlreiche Säulen der sozialen Absicherung mit dem sozialrechtlichen Beschäftigtenstatus korrespondieren. Da jedenfalls einige der praktisch vorkommenden Konstellationen mit den gegenwärtigen Instrumenten nur unzureichend zu erfassen sind, finden sich in der aktuellen Diskussion jeweils auch Überlegungen zur Erweiterung der maßgeblichen Begriffe sowie grundlegend neue Regelungsansätze. Erschwert wird die rechtliche Betrachtung durch die Tatsache, dass den bisherigen Untersuchungen bereits auf rechtstatsächlicher Ebene unterschiedliche Verständnisse zentraler Kategorisierungen und Begriffe zugrunde liegen. Im Juni 2017 haben Dominik Leist, Dr. Christina Hießl und Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter auf Grundlage eines Rahmenvertrages mit dem Institute of Labor Economics (IZA) ein Gutachten zum aktuellen juristischen Forschungsstand im deutschsprachigen und anglo-amerikanischen Raum für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Das Gutachten kann auf der Hompage des BMAS online abgerufen werden.
Dr. Thomas Klein als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Am 19. Juni 2017 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes statt (zum Gesetzentwurf siehe Bundestagsdrucksache 18/12510). Durch das Gesetz soll die Allgemeinverbindlichkeit einer Reihe von Sozialkassentarifverträgen gesichert werden, nachdem aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Zweifel aufgekommen waren, ob die in der Vergangenheit auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes erlassenen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen rechtswirksam sind. Während zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bereits im Frühjahr ein entsprechendes Gesetz erlassen wurde (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG vom 16. Mai 2017, BGBl. I, S. 1210: zu dem Dr. Klein ebenfalls als Sachverständiger im Bundestagsausschuss angehört worden war), soll der nun vorliegende Gesetzentwurf die Sozialkassenverfahren in elf weiteren Branchen sichern (darunter z.B. das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Bäckerhandwerk, die Brot- und Backwarenindustrie und die Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen). Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vor, welche die Rechtsschutzmöglichkeiten der Sozialkassenverfahren effektivieren soll. Dr. Klein Vorträge / Tagungsteilnahmen 34 IAAEU Jahresbericht 34 hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme im Bundestagsausschuss nachdrücklich befürwortet. Die vorgeschlagenen Regelungen seien geboten, um die tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren zu sichern und Rechtssicherheit zu schaffen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den vorgelegten Gesetzentwurf bestünden nicht. Der Gesetzentwurf ginge jedoch nicht weit genug, da er sich auf die Sicherung der Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge beschränke. Wegen der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei aber auch die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zahlreicher weiterer Tarifverträge fraglich. Vor diesem Hintergrund hat Dr. Klein dem Ausschuss eine Ergänzung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen.
Dr. Thomas Klein als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Am 23. Januar 2017 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG – BT-Drs. 18/10631) statt. Angehört wurden insgesamt zwölf Sachverständige, darunter Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Sozialkasse Bau sowie Einzelsachverständige aus der Wissenschaft. Dr. Thomas Klein (wissenschaftlicher Mitarbeiter der juristischen Arbeitsgruppe) nahm als Einzelsachverständiger insbesondere zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, der Erforderlichkeit und der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs Stellung. Die bereits im Vorfeld der Anhörung abgegebene schriftliche Stellungnahme von Dr. Klein kann über die Internetseite des Deutschen Bundestags eingesehen werden. Zudem erscheint in der Zeitschrift Arbeit und Recht (AuR Heft 2/2017) ein Beitrag von Dr. Klein zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.